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Tipps zum ordnungsgemäßen Parken und Abstellen von Reisemobilen und Caravans

Jeder, der mit dem Reisemobil oder mit einem Caravan verreist, kennt dieses Szenario: Kilometerlange Staus, lange Wartezeiten und aufkommende Müdigkeit. Ist in diesem Fall kein Stellplatz in der Nähe, ist das außerplanmäßige Parken und Übernachten im Reisemobil oder im Caravan vorprogrammiert. In diesen Momenten fragt man sich, wo und wie lange das Parken von Reisemobilen oder Caravans generell erlaubt ist?

Bevor die Tipps folgen, sollte man bei der Platzwahl – im öffentlichen Verkehrsraum als auch auf Autobahnraststätten – prinzipiell darauf achten, dass die eigene Sicherheit gewährleistet ist.

Tipp 1: Parken im öffentlichen Verkehrsraum

Falls Sie keinen Abstellplatz für Ihr Reisemobil oder Ihren Caravan finden, können Sie diese grundsätzlich überall in Deutschland parken, wo es laut Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht verboten ist. Denn die StVO regelt nicht, wo man sein Fahrzeug abstellen darf, sondern bestimmt, wo es untersagt ist. Finden Sie ein Schild mit dem Vermerk „Parkplatz“, ist das Abstellen von Reisemobilen auch hier erlaubt. Verboten ist es erst, wenn ein entsprechendes Zusatzschild mit dem Zeichen 314 („Parkplätze“ nur für bestimmte Fahrzeuge wie Busse oder Pkw reserviert) vorhanden oder Ihr Fahrzeug verkehrsrechtlich nicht zugelassen ist.

Für das richtige Abstellen des Caravans gilt das Folgende zu beachten: Am Fahrbahnrand darf ein Caravan ohne Zugfahrzeug nicht mehr als zwei Wochen geparkt werden. Grundsätzlich ist ein Abstellen des Caravans dann erlaubt, wenn dieser angekoppelt ist und auf den ausgewiesenen Plätzen ein Parken mit Anhänger durch ein Verkehrszeichen nicht verboten wird. Ist der Caravan an ein Fahrzeug angekoppelt, dürfen diese am Straßenrand ohne zeitliche Begrenzung geparkt werden.

Tipp 2: Abstellen auf Privatgrundstück

Möchte man sein Reisemobil oder den Caravan für längere Zeit oder wiederkehrend auf immer dem gleichen Grundstück abstellen, dann stellt dies nach gültiger Rechtsprechung eine „überwiegend ortsfeste Benutzung“ dar. Im Sinne des Baurechts muss ein Caravan oder Reisemobil als „bauliche Anlage“ gesehen werden. Hierfür ist eine baubehördliche Genehmigung erforderlich. Soll der Caravan oder das Reisemobil überwiegend im Außenbereich ortsfest aufgestellt werden, ist immer eine Baugenehmigung erforderlich. Denn durch dieses Abstellen werden öffentliche Belange beeinträchtigt (vgl. § 35 Abs. 2 und Abs. 3 des Baugesetzbuches).

Tipp 3: Übernachtung nur bedingt möglich

Eine Übernachtung für die Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist absolut legitim. Hierfür können Sie als grobe Orientierung einen Zeitraum von etwa zehn Stunden einplanen. Mehrmaliges Übernachten am selben Ort hingegen ist eine Sondernutzung, die einer Genehmigung bedarf. Stellen Sie auf dem Parkplatz auch keine Tische und Stühle heraus. Dies entspricht keinem verkehrsgerechten Verhalten und ist untersagt.

Tipp 4: Gesonderte Beschilderung beachten

Etwas verwirrend wird es, wenn besondere Schilder die Parksituation regeln: Ist das Parken beispielsweise ausdrücklich „nur für Pkw“ erlaubt, dürfen Sie das Reisemobil und den Caravan nicht abstellen, denn diese zählen per Definition nicht zu den Pkw. Handelt es sich um einen Lkw-Parkplatz, fällt das Fahrzeug unter diese Regelung, falls es über 3,5 Tonnen wiegt.

Im Falle eines Caravans darf zudem nur dort geparkt werden, wo auf den ausgewiesenen Plätzen ein Parken mit Anhänger durch ein Verkehrszeichen nicht verboten wird. Auch wenn vielerorts mit zwei Reifen auf dem Gehsteig geparkt wird, ist es eigentlich nur dort gestattet, wo es explizit beschildert ist. Doch selbst mit diesem Verkehrszeichen bezieht sich die Erlaubnis nur auf Fahrzeuge bis zu 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, was bei den meisten nicht der Fall ist.

Tipp 5: Parken an Autobahnraststätten

Noch verwirrender stellt sich die Parksituation auf Autobahnraststätten dar, wo nur Pkw- und Lkw-Stellplätze ausgeschildert sind. Reisemobile oder Caravans mit maximal 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht dürften in diesem Fall eigentlich nirgends ordnungsgerecht parken. Hier bleibt nur zu raten, möglichst platzsparend auf einem Pkw-Parkplatz zu parken, weiterzufahren oder an einem privat betriebenen Autohof anzuhalten.

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